Änderung der Zuwendungsordnung für Maßnahmen Ferien vor Ort, Jugenderholung und Jugendbildung.

Die Durchführung von Freizeiten in der Jugendarbeit ist wieder möglich. Da für die Durchführung bestimmte hygienische Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes nach §§33 erforderlich sind. Haben wir  unsere Richtlinie so angepasst, das Desinfektionsmittel, Einmalhandtücher, Seife, Mund und Nasen-Bedeckung sowie Material zur Dokumentation und Beschilderung, gefördert werden kann.

Zuwendungsordnung Klick mich!

Wichtiger Hinweis:

 Solltet ihr Maßnahmen für dieses Jahr planen bitte beachtet folgende Fachliche Empfehlung des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport von Stand 19.06.2020.

Fachliche_Empfehlung_Jugendarbeit Corona

Fachliche_Empfehlung_Ergänzung_Kinder- und Jugenderholung

Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit telefonisch unter 0 3632 701206 oder per Mail sportjugend@ksb-kyffhaeuser.de melden.

Eurer Sportjugendkoordinator

Jonny Kleinschmidt

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