CORONA im Sport - Keinerlei Beschränkungen seit 3. April

Für den organisierten Sportbetrieb bestehen seit dem 3. April keinerlei Vorgaben mehr. Die allgemeine Thüringer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - vorerst gültig bis zum 30. April 2022 - regelt nur noch sogenannte Basismaßnahmen (z.B. Maskenpflicht im ÖPNV sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen + Testpflichten).

Beachten Sie regionale Allgemeinverfügungen, falls der Landkreis diese erlässt! Momentan existiert keine Allgemeinverfügung für den Kyffhäuserkreis!

Das Thüringer Gesundheitsministerium empfiehlt angesichts der hohen Infektionszahlen, weiterhin in Innenräumen Masken zu tragen. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen. Auch der LSB empfiehlt weiterhin bei Sportevents das Tragen von Masken - als verantwortungsvollen Eigen- und Fremdschutz!

Kostenfreie OP-Masken sind weiterhin beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, anzufordern.
Herr Weller (kats@kyffhaeuser.de, Fax: 03632/74188187). Markt 8, 99706 Sondershausen.

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