Gebührenbescheide für Transparenzregister - Handlungsempfehlung
Vergangene Gebühren zahlen, ab 2021 Befreiung beantragen
Der LSB Thüringen gibt hierzu folgende Empfehlung.
-> Die Gebühren für die vergangenen Jahre sind zu zahlen.
-> Ab 2021 sollten gemeinnützige Vereine die Gebührenbefreiung beantragen, jedoch vor der Antragstellung noch weitere Auskünfte des LSB Thüringen abwarten, da sich der DOSB hierzu noch im Austausch mit dem Bundesfinanzministerium befindet. Wir werden berichten.
Detaillierte Informationen sind in der Pressemitteilung des LSB Thüringen zu finden. Siehe unten.
Transparenzregister - Pressemitteilung LSB Thüringen v. 18.02.2021