Neues zum neuen Sportfördergesetz
Aufgabe der Vereine und Kommunen wird es nun im kommenden Jahr sein, bestehende Nutzungsvereinbarungen und -verträge zu überprüfen und ggf. dem Gesetz entsprechend zu erneuern. Gerade bei langfristigen Verträgen wird zu prüfen sein, welche Nutzungsformen für Vereine kostenpflichtig sein sollen (s. letzter Absatz).